Alle Bienen-, Hummel- und nahezu alle Wespenarten stehen unter Artenschutz
In der Zeit von Mitte Mai bis hin zur Monatswende Oktober / November sind diese Insekten aktiv.
In den allermeisten Fällen ist eine Nestentfernung gar nicht erforderlich.
Bei Berücksichtung einiger Verhaltensregeln ist sogar eine gute Nachbarschaft möglich.
Bei gezielter Nestbeseitigung und Tötung, sieht der Gesetzgeber teils erhebliche Geldstrafen vor.
Grundsätzlich muss eine Nestentfernung bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Schwarzwald-Baar) beantragt werden.
Die Feuerwehr führt keine Nestbeseitigungen durch.
Bitte verständigen Sie hierzu einen Imker oder ein Fachunternehmen für Schädlingsbekämpfung.
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