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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde, sie ist weder Verein noch Behörde.

Die Feuerwehr ist eine ehrenamtliche Organisation und leistet Hilfe bei Bränden, bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen und öffentlichen Notständen. Darüber hinaus schützt sie den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren. In den letzten Jahren ist die Zahl der Brände zurückgegangen. Die Feuerwehr übernimmt zunehmend Aufgaben, die über die traditionelle Brandbekämpfung hinausgehen, zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes bei Unfällen mit Chemikalien.

Aufgaben und Handlungsrahmen der Feuerwehr werden grundsätzlich im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg sowie im Landeskatastrophenschutzgesetz beschrieben und geregelt. Zur Umsetzung dieser Aufgaben werden vom Landesinnenministerium ergänzende Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Landesfeuerwehrschule hat diese Texte in übersichtlicher Form verlinkt.

Die Stadt Donaueschingen regelt Einsatz, Ausbildung und Organisation in der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr und in der Feuerwehrkostenersatzsatzung. Die jeweils gültige Fassung ist auf der städtischen Internetseite veröffentlicht.

Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte an das Amt Öffentliche Ordnung bei der Stadtverwaltung (Telefon: 0771/857-0).

HOCH