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WAS TUN BEI EINEM WESPENNEST?

Alle Bienen-, Hummel- und nahezu alle Wespenarten stehen unter Artenschutz

In der Zeit von Mitte Mai bis hin zur Monatswende Oktober / November sind diese Insekten aktiv.
In den allermeisten Fällen ist eine Nestentfernung gar nicht erforderlich.
Bei Berücksichtung einiger Verhaltensregeln ist sogar eine gute Nachbarschaft möglich.

  • Halten Sie etwa zwei bis drei Meter Abstand
  • Vermeiden sie in diesem Bereich Erschütterungen.
  • Versperren Sie niemals die Einflugschneise (z.B. mit Bauschaum), die Insekten finden einen anderen Weg.
  • Halten Sie Kinder von Nestern fern.
  • Niemals mit Gegenständen in einem Nest stochern
  • Keine Wasserschläuche auf Nester richten
  • Niemals eigene Bekämpfungsaktionen versuchen


Bei gezielter Nestbeseitigung und Tötung, sieht der Gesetzgeber teils erhebliche Geldstrafen vor.
Grundsätzlich muss eine Nestentfernung bei der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Schwarzwald-Baar) beantragt werden.

Die Feuerwehr führt keine Nestbeseitigungen durch.
Bitte verständigen Sie hierzu einen Imker oder ein Fachunternehmen für Schädlingsbekämpfung.

HOCH